AGB
AGB für Studio72c, Kai Weissenfeld, Wiesenstr. 72c, 40549 Düsseldorf
1 Allgemein
a) Die nachfolgenden allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für die Vermietung des Studios und der in der Mietsache enthaltenen Gegenstände, technischen Geräte und Anlagen.
b) Sie gelten als vereinbart, mit der Übernahme des Studios bzw. des Angebotes, durch den Kunden.
c) Vertragliche Abreden zwischen den Parteien, die Bestimmungen der AGB inhaltlich abändern oder aufheben, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
d) Der Mieter erklärt seine Volljährigkeit und verpflichtet sich bei Mietbeginn durch die Vorlage eines amtlich gültigen Lichtbildausweises zu identifizieren. Der Vermieter ist berechtigt, zur Klärung eventueller nachträglicher Ansprüche, die persönlichen Daten des Mieters aufzubewahren bzw. elektronisch zu speichern. Dieses kann durch eine Fotokopie des Ausweises erfolgen.
2 Miete
a) Die Studiomiete richtet sich nach der aktuellen Preisliste.
b) Die Studiomiete beinhaltet Heizung, Strom-/Wasserkosten (außer Starkstrom).
c) Die berechnete Dauer der Vermietung beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme durch den Mieter, auch wenn dieser das Studio zu einem späteren Zeitpunkt übernimmt. Eine Nutzung über die vereinbarte Zeit hinaus wird mit einem Overtime-Zuschlag je angefangene Stunde abgerechnet. Ein Anspruch auf eine weitere Überlassung bei Terminüberschreitung besteht nicht.
d) Die Buchung kann bis zu 14 Tage vor Beginn kostenfrei storniert werden. Andernfalls werden 100% vom Mietpreis berechnet. Die Stornierungsfrist bezieht sich stets auf das Datum der originären Buchung; sofern eine Buchung aus Kulanz verschoben wird, bleibt die ursprüngliche Stornierungsfrist hiervon unberührt.
e) Der Vermieter behält über die Mietsache während der gesamten Mietdauer sein Hausrecht und kann jederzeit das Studio betreten. Er nimmt bei laufenden Aufnahmen hierbei die gebotene Rücksicht.
f) Die Inanspruchnahme von Serviceleistungen wie Bildbearbeitung oder Assistenz können vereinbart werden, werden aber gesondert abgerechnet und sind nicht in der Raummiete enthalten.
g) Außerhalb der gemieteten Räumlichkeiten (Treppenhaus, Feuertreppe, Innenhof des Industriegeländes etc.) ist das Fotografieren/Filmen nur nach Absprache (teils mit dem Eigentümer der o.g. Räumlichkeiten) erlaubt.
h) In unseren Räumlichkeiten gilt striktes Rauchverbot. Auch am Fenster ist das Rauchen verboten. Sollten wir einen Verstoß gegen das Rauchverbot feststellen, erheben wir eine Gebühr von 70,- € (zzgl. MwSt.) Rauchen ist erlaubt draußen auf dem Innenhof.
3 Zahlungsbedingungen
a) Die Mietpreise sind vor Mietbeginn durch Überweisung auszugleichen.
b) Nebenkosten, Miete, Zusatzleistungen werden zum Ende der Anmietung abgerechnet.
c) Bei mehr als 15 anwesenden Personen werden Sonderpreise vereinbart. Das gilt besonders für Workshops.
d) Sonderregelungen sind möglich, bedürfen aber der vorherigen Absprache und der schriftlichen Form.
4 Nutzung
a) Der Mieter ist verpflichtet, das Studio sowie alle gemieteten Gegenstände sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen. Der Mieter ist gegenüber dem Vermieter für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften verantwortlich. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden. Jegliche Art von Schäden sind unverzüglich an den Vermieter zu melden: info@studio72c.de
b) Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen, Geruchsbelästigung oder Verunreinigungen des Studios und des Inventars oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. offenes Feuer, Farbbomben, Nebelmaschine, Räucherstäbchen, etc.) ist untersagt. In Ausnahmefällen ist eine schriftliche Erlaubnis des Vermieters einzuholen.
c) Tiere dürfen nur mit vorheriger Absprache mitgebracht werden.
d) Ein Umbau oder Reparatur der Mietgeräte ist nicht erlaubt. Dies gilt insbesondere für Strom führende Teile. Ohne besondere Vereinbarung darf das
Inventar des Studios nicht außerhalb der Räumlichkeiten genutzt werden.
e) Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Stimmen wir zu, haften der Mieter und der Dritte gesamtschuldnerisch.
f) Workshops/Kurse/Events bedürfen der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Vermieters.
g) Der Vermieter ist berechtigt, ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzverpflichtungen des Mieters vom Mietvertrag vorzeitig zurückzutreten, wenn der Mieter grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Vereinbarungen verstößt.
h) Bei starker Verschmutzung des Papierhintergrundes, wird der Verbrauch mit 8,00 € pro laufender Meter in Rechnung gestellt.
i) Kann das Studio aufgrund höherer Gewalt (z.B. durch einen Stromausfall, Wasserschaden) nicht oder nur teilweise wie vom Mieter geplant genutzt werden, erlässt der Vermieter die gesamte Mietgebühr, übernimmt aber in keinem Fall die Haftung für entstandene Schäden wie Modelgagen, Anfahrtskosten oder solche, die durch eine nicht fristgerechte Ablieferung der geplanten Ergebnisse entstehen.
5 Zustand der Räume
a) Die Räume werden im besenreinen Zustand vermietet. Der Zustand ist auf Sauberkeit und Vollständigkeit bei Mietbeginn vom Mieter zu prüfen.
b) Bei Mietende muss das Studio und die Räume in gleichem Zustand übergeben werden (alle Möbel auch wieder an ihre ursprüngliche Position). Die dafür benötigte Zeit ist vom Mieter in seiner Mietzeit zu berücksichtigen.
c) Eine Endreinigung des Studios und der sanitären Einrichtungen nach Produktionsschluss ist grundsätzlich vorgesehen und im Mietpreis enthalten. Bei grober Verschmutzung und sollten nicht alle Möbel wieder an ihrem ursprünglichen Platz stehen, werden wir zusätzlich eine Aufwandspauschale von 70,- € (zzgl. MwSt.) verrechnen.
6 Eigentumsvorbehalt
a) Alle von Mietstudio vermieteten Geräte und Gegenstände bleiben uneingeschränkt Eigentum des Vermieters.
b) Verkauf, Verleih, Überlassung an Dritte oder das Entfernen von vermieteten Gegenständen aus den Mieträumen ist nicht ohne vorherige schriftliche
Einwilligung gestattet.
7 Haftung
a) Das Betreten des Studios und des Grundstücks des Studios durch den Mieter und Dritten geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr.
b) Für die vom Mieter oder Dritter in die Räumlichkeiten mitgebrachten Geräte und Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Haftung.
c) Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für alle während der Mietdauer entstehenden Schäden, an den Räumlichkeiten sowie allem Inventar. Inbegriffen sind auch Folgeschäden wie z.B. Mietausfall. Der Mieter haftet auch für Schäden, die Besucher und Models des Mieters verursacht haben. Der Mieter stellt den Vermieter von der Haftung Dritter für entsprechende Schäden frei.
d) Der Vermieter haftet für Ausfallschäden des Mieters nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung des Vermieters für Schäden aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen.
8 Recht
a) sämtliche mietvertraglichen Geschäftsbeziehungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
b) Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
c) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung zu ersetzen, durch eine Bestimmung die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
d) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf.
In den Mietobjekten sowie in den gemeinschaftlich genutzten Bereichen (z. B. Eingangsbereich, Flure) sind Videoüberwachungssysteme eingesetzt, um das Eigentum zu schützen und Straftaten zu verhindern. Die Videoaufzeichnungen werden in der Regel maximal 4 Wochen gespeichert und anschließend gelöscht, es sei denn, es gibt einen konkreten Anlass zur längeren Speicherung (z. B. aufgrund von Straftaten). Die Aufnahmen werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Klärung von Rechtsstreitigkeiten erforderlich (z. B. an Strafverfolgungsbehörden). Der Mieter ist über die Videoüberwachung informiert und hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung der erhobenen Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.