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AGB
AGB für Studio72c, Kai Weissenfeld, Wiesenstr. 72c, 40549 Düsseldorf
Allgemein
- a) Die nachfolgenden allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen (im folgenden
AGB genannt) gelten für die Vermietung des Studios und der in der Mietsache
enthaltenen Gegenstände, technischen Geräte und Anlagen. - b) Sie gelten als vereinbart, mit der Übernahme des Studios bzw. des Angebotes,
durch den Kunden. - c) vertragliche Abreden zwischen den Parteien, die Bestimmungen der AGB
inhaltlich abändern oder aufheben, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen
Bestätigung durch den Vermieter. - d) Der Mieter erklärt seine Volljährigkeit und verpichtet sich, sich bei Mietbeginn
durch die Vorlage eines amtlich gültigen Lichtbildausweises zu identizieren. Der
Vermieter ist berechtigt, zur Klärung eventueller nachträglicher Ansprüche, die
persönlichen Daten des Mieters aufzubewahren bzw. elektronisch zu speichern.
Dieses kann durch eine Fotokopie des Ausweises erfolgen.
Miete
- a) Die Studiomiete richtet sich nach der aktuellen Preisliste.
- b) Die Studiomiete beinhaltet Heizung, Strom-/Wasserkosten (außer Starkstrom).
- c) Die berechnete Dauer der Vermietung beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt
der Übernahme durch den Mieter, auch wenn dieser das Studio zu einem späteren
Zeitpunkt übernimmt. Eine Nutzung über die vereinbarte Zeit hinaus wird mit
einem Overtime-Zuschlag je angefangene Stunde abgerechnet. Ein Anspruch auf
eine weitere Überlassung bei Terminüberschreitung besteht nicht. - d) Die Buchung kann bis zu 10 Tage vor Beginn kostenfrei storniert werden.
Anderenfalls werden 50% vom Mietpreis berechnet. Wird die Buchung erst
innerhalb von 3 Tagen vor dem Termin abgesagt bzw. nicht wahrgenommen,
werden 100% des Mietpreises als Stornokosten berechnet. - e) Der Vermieter behält über die Mietsache während der gesamten Mietdauer sein
Hausrecht und kann jederzeit das Studio betreten. Er nimmt bei laufenden
Aufnahmen hierbei die gebotene Rücksicht. - f) Die Inanspruchnahme von Serviceleistungen wie Bildbearbeitung oder Assistenz
können vereinbart werden, werden aber gesondert abgerechnet und sind nicht in
der Raummiete enthalten.
Studio72c - g) Außerhalb der gemieteten Räumlichkeiten (Treppenhaus, Feuertreppe, Innenhof
des Industriegeländes etc.) ist das Fotograeren/Filmen nur nach Absprache (teils
mit dem Eigentümer der o.g. Räumlichkeiten) erlaubt. - h) In unseren Räumlichkeiten gilt striktes Rauchverbot. Rauchen ist erlaubt
draußen auf dem Innenhof
Zahlungsbedingungen
- a) Die Mietpreise sind durch Überweisung auszugleichen.
- b) Nebenkosten, Miete, Zusatzleistungen werden zum Ende der Anmietung
abgerechnet. - c) Bei mehr als 10 anwesenden Personen werden Sonderpreise vereinbart. Das gilt
besonders für Workshops. Es sind maximal 15 Personen erlaubt. - d) Sonderregelungen sind möglich, bedürfen aber der vorherigen Absprache und
der schriftlichen Form.
Nutzung
- a) Der Mieter ist verpichtet, das Studio sowie alle gemieteten Gegenstände
sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen. Der Mieter ist
gegenüber dem Vermieter für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften
sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften verantwortlich. Er hat
dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpichtungen auch von allen für ihn
tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden. - b) Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen
oder Verunreinigungen des Studios und des Inventars oder eine Gefährdung von
Menschen verursacht werden könnten (z.B. oenes Feuer) ist untersagt. In
Ausnahmefällen ist eine schriftliche Erlaubnis des Vermieters einzuholen. - c) Tiere dürfen nur mit vorheriger Absprache mitgebracht werden.
- d) Ein Umbau oder Reparatur der Mietgeräte ist nicht erlaubt. Dies gilt
insbesondere für Strom führende Teile. Ohne besondere Vereinbarung darf das
Inventar des Studios nicht außerhalb der Räumlichkeiten genutzt werden. - e) Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Mieter nicht berechtigt,
Rechte oder Pichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu
übertragen. Stimmen wir zu, haften der Mieter und der Dritte
gesamtschuldnerisch. - f) Workshops/Kurse/Events bedürfen der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung
des Vermieters. - g) Der Vermieter ist berechtigt, ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter
Ausschluss jeglicher Schadensersatzverpichtungen des Mieters vom Mietvertrag
vorzeitig zurückzutreten, wenn der Mieter grob fahrlässig handelt, die
Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Vereinbarungen verstößt. - h) Bei starker Verschmutzung des Papierhintergrundes, wird der Verbrauch mit
8,00 € pro laufender Meter in Rechnung gestellt. - i) Kann das Studio aufgrund höherer Gewalt (z.B. durch einen Stromausfall,
Wasserschaden, Geräuschkulisse durch nicht angekündigte
Handwerk/Bauarbeiten in Nähe des Studios) nicht oder nur teilweise wie vom
Mieter geplant genutzt werden, erlässt der Vermieter die gesamte Mietgebühr,
übernimmt aber in keinem Fall die Haftung für entstandene Schäden wie Model –
gagen, Anfahrtskosten oder solche, die durch eine nicht fristgerechte Ablieferung
der geplanten Ergebnisse entstehen. - j) Die Empore und Treppe im Studio 2 ist eine Foto/ Filmrequisite. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
Zustand der Räume
- a) Die Räume werden im besenreinen Zustand vermietet. Der Zustand ist auf
Sauberkeit und Vollständigkeit bei Mietbeginn vom Mieter zu prüfen. - b) Bei Mietende muss das Studio und die Räume in gleichem Zustand übergeben
werden. Die dafür benötigte Zeit ist vom Mieter in seiner Mietzeit zu
berücksichtigen. - c) Eine Endreinigung des Studios und der sanitären Einrichtungen nach
Produktionsschluss ist grundsätzlich vorgesehen und im Mietpreis enthalten. Bei
grober Verschmutzung werden zusätzlich Endreinigungskosten von 50,- € (inkl.
MwSt.) verrechnen.
Eigentumsvorbehalt
- a) Alle von Mietstudio vermieteten Geräte und Gegenstände bleiben
uneingeschränkt Eigentum des Vermieters. - b) Verkauf, Verleih, Überlassung an Dritte oder das Entfernen von vermieteten
Gegenständen aus den Mieträumen ist nicht ohne vorherige schriftliche
Einwilligung gestattet.
Haftung
- a) Das Betreten des Studios und des Grundstücks des Studios durch den Mieter
und Dritten geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr. - b) Für die vom Mieter oder Dritter in die Räumlichkeiten mitgebrachten Geräte und
Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Haftung. - c) Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für alle während der Mietdauer
entstehenden Schäden, an den Räumlichkeiten sowie allem Inventar. Inbegrien
sind auch Folgeschäden wie z.B. Mietausfall. Der Mieter haftet auch für Schäden,
die Besucher und Models des Mieters verursacht haben. Der Mieter stellt den
Vermieter von der Haftung Dritter für entsprechende Schäden frei. - d) Der Vermieter haftet für Ausfallschäden des Mieters nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. Eine Haftung des Vermieters für Schäden aufgrund höherer Gewalt
ist ausgeschlossen.
Recht
- a) sämtliche mietvertraglichen Geschäftsbeziehungen unterliegen ausschließlich
deutschem Recht. - b) Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. - c) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen
dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die
Parteien verpichten sich, die ungültige Bestimmung zu ersetzen, durch eine
Bestimmung die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am
nächsten kommt. - d) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf
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