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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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AGB

 

AGB für Studio72c, Kai Weissenfeld, Wiesenstr. 72c, 40549 Düsseldorf

Allgemein

  1. a) Die nachfolgenden allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen (im folgenden
    AGB genannt) gelten für die Vermietung des Studios und der in der Mietsache
    enthaltenen Gegenstände, technischen Geräte und Anlagen.
  2. b) Sie gelten als vereinbart, mit der Übernahme des Studios bzw. des Angebotes,
    durch den Kunden.
  3. c) vertragliche Abreden zwischen den Parteien, die Bestimmungen der AGB
    inhaltlich abändern oder aufheben, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen
    Bestätigung durch den Vermieter.
  4. d) Der Mieter erklärt seine Volljährigkeit und verpichtet sich, sich bei Mietbeginn
    durch die Vorlage eines amtlich gültigen Lichtbildausweises zu identizieren. Der
    Vermieter ist berechtigt, zur Klärung eventueller nachträglicher Ansprüche, die
    persönlichen Daten des Mieters aufzubewahren bzw. elektronisch zu speichern.
    Dieses kann durch eine Fotokopie des Ausweises erfolgen.

Miete

  1. a) Die Studiomiete richtet sich nach der aktuellen Preisliste.
  2. b) Die Studiomiete beinhaltet Heizung, Strom-/Wasserkosten (außer Starkstrom).
  3. c) Die berechnete Dauer der Vermietung beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt
    der Übernahme durch den Mieter, auch wenn dieser das Studio zu einem späteren
    Zeitpunkt übernimmt. Eine Nutzung über die vereinbarte Zeit hinaus wird mit
    einem Overtime-Zuschlag je angefangene Stunde abgerechnet. Ein Anspruch auf
    eine weitere Überlassung bei Terminüberschreitung besteht nicht.
  4. d) Die Buchung kann bis zu 10 Tage vor Beginn kostenfrei storniert werden.
    Anderenfalls werden 50% vom Mietpreis berechnet. Wird die Buchung erst
    innerhalb von 3 Tagen vor dem Termin abgesagt bzw. nicht wahrgenommen,
    werden 100% des Mietpreises als Stornokosten berechnet.
  5. e) Der Vermieter behält über die Mietsache während der gesamten Mietdauer sein
    Hausrecht und kann jederzeit das Studio betreten. Er nimmt bei laufenden
    Aufnahmen hierbei die gebotene Rücksicht.
  6. f) Die Inanspruchnahme von Serviceleistungen wie Bildbearbeitung oder Assistenz
    können vereinbart werden, werden aber gesondert abgerechnet und sind nicht in
    der Raummiete enthalten.
    Studio72c
  7. g) Außerhalb der gemieteten Räumlichkeiten (Treppenhaus, Feuertreppe, Innenhof
    des Industriegeländes etc.) ist das Fotograeren/Filmen nur nach Absprache (teils
    mit dem Eigentümer der o.g. Räumlichkeiten) erlaubt.
  8. h) In unseren Räumlichkeiten gilt striktes Rauchverbot. Rauchen ist erlaubt
    draußen auf dem Innenhof

Zahlungsbedingungen

  1. a) Die Mietpreise sind durch Überweisung auszugleichen.
  2. b) Nebenkosten, Miete, Zusatzleistungen werden zum Ende der Anmietung
    abgerechnet.
  3. c) Bei mehr als 10 anwesenden Personen werden Sonderpreise vereinbart. Das gilt
    besonders für Workshops. Es sind maximal 15 Personen erlaubt.
  4. d) Sonderregelungen sind möglich, bedürfen aber der vorherigen Absprache und
    der schriftlichen Form.

Nutzung

  1. a) Der Mieter ist verpichtet, das Studio sowie alle gemieteten Gegenstände
    sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen. Der Mieter ist
    gegenüber dem Vermieter für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften
    sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften verantwortlich. Er hat
    dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpichtungen auch von allen für ihn
    tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden.
  2. b) Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen
    oder Verunreinigungen des Studios und des Inventars oder eine Gefährdung von
    Menschen verursacht werden könnten (z.B. oenes Feuer) ist untersagt. In
    Ausnahmefällen ist eine schriftliche Erlaubnis des Vermieters einzuholen.
  3. c) Tiere dürfen nur mit vorheriger Absprache mitgebracht werden.
  4. d) Ein Umbau oder Reparatur der Mietgeräte ist nicht erlaubt. Dies gilt
    insbesondere für Strom führende Teile. Ohne besondere Vereinbarung darf das
    Inventar des Studios nicht außerhalb der Räumlichkeiten genutzt werden.
  5. e) Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Mieter nicht berechtigt,
    Rechte oder Pichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu
    übertragen. Stimmen wir zu, haften der Mieter und der Dritte
    gesamtschuldnerisch.
  6. f) Workshops/Kurse/Events bedürfen der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung
    des Vermieters.
  7. g) Der Vermieter ist berechtigt, ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter
    Ausschluss jeglicher Schadensersatzverpichtungen des Mieters vom Mietvertrag
    vorzeitig zurückzutreten, wenn der Mieter grob fahrlässig handelt, die
    Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Vereinbarungen verstößt.
  8. h) Bei starker Verschmutzung des Papierhintergrundes, wird der Verbrauch mit
    8,00 € pro laufender Meter in Rechnung gestellt.
  9. i) Kann das Studio aufgrund höherer Gewalt (z.B. durch einen Stromausfall,
    Wasserschaden, Geräuschkulisse durch nicht angekündigte
    Handwerk/Bauarbeiten in Nähe des Studios) nicht oder nur teilweise wie vom
    Mieter geplant genutzt werden, erlässt der Vermieter die gesamte Mietgebühr,
    übernimmt aber in keinem Fall die Haftung für entstandene Schäden wie Model –
    gagen, Anfahrtskosten oder solche, die durch eine nicht fristgerechte Ablieferung
    der geplanten Ergebnisse entstehen.
  10. j) Die Empore und Treppe im Studio 2 ist eine Foto/ Filmrequisite. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

Zustand der Räume

  1. a) Die Räume werden im besenreinen Zustand vermietet. Der Zustand ist auf
    Sauberkeit und Vollständigkeit bei Mietbeginn vom Mieter zu prüfen.
  2. b) Bei Mietende muss das Studio und die Räume in gleichem Zustand übergeben
    werden. Die dafür benötigte Zeit ist vom Mieter in seiner Mietzeit zu
    berücksichtigen.
  3. c) Eine Endreinigung des Studios und der sanitären Einrichtungen nach
    Produktionsschluss ist grundsätzlich vorgesehen und im Mietpreis enthalten. Bei
    grober Verschmutzung werden zusätzlich Endreinigungskosten von 50,- € (inkl.
    MwSt.) verrechnen.

Eigentumsvorbehalt

  1. a) Alle von Mietstudio vermieteten Geräte und Gegenstände bleiben
    uneingeschränkt Eigentum des Vermieters.
  2. b) Verkauf, Verleih, Überlassung an Dritte oder das Entfernen von vermieteten
    Gegenständen aus den Mieträumen ist nicht ohne vorherige schriftliche
    Einwilligung gestattet.

Haftung

  1. a) Das Betreten des Studios und des Grundstücks des Studios durch den Mieter
    und Dritten geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr.
  2. b) Für die vom Mieter oder Dritter in die Räumlichkeiten mitgebrachten Geräte und
    Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Haftung.
  3. c) Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für alle während der Mietdauer
    entstehenden Schäden, an den Räumlichkeiten sowie allem Inventar. Inbegrien
    sind auch Folgeschäden wie z.B. Mietausfall. Der Mieter haftet auch für Schäden,
    die Besucher und Models des Mieters verursacht haben. Der Mieter stellt den
    Vermieter von der Haftung Dritter für entsprechende Schäden frei.
  4. d) Der Vermieter haftet für Ausfallschäden des Mieters nur bei Vorsatz und grober
    Fahrlässigkeit. Eine Haftung des Vermieters für Schäden aufgrund höherer Gewalt
    ist ausgeschlossen.

Recht

  1. a) sämtliche mietvertraglichen Geschäftsbeziehungen unterliegen ausschließlich
    deutschem Recht.
  2. b) Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
    Schriftform.
  3. c) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen
    dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die
    Parteien verpichten sich, die ungültige Bestimmung zu ersetzen, durch eine
    Bestimmung die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am
    nächsten kommt.
  4. d) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf

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